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   OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233-234/06 (BL 245-246/06), 10.01.2007= StV 2007, 177   

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https://dejure.org/2007,13665
OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233-234/06 (BL 245-246/06), 10.01.2007= StV 2007, 177 (https://dejure.org/2007,13665)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.01.2007 - Ws 233-234/06 (BL 245-246/06), 10.01.2007= StV 2007, 177 (https://dejure.org/2007,13665)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - Ws 233-234/06 (BL 245-246/06), 10.01.2007= StV 2007, 177 (https://dejure.org/2007,13665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 169 S. 2; StPO § 22 Nr. 5
    Zulässigkeit der Tonaufzeichnung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung zum Zwecke der Verfahrenssicherung

  • rechtsportal.de

    GVG § 169 S. 2 ; StPO § 22 Nr. 5
    Zulässigkeit der Tonaufzeichnung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung zum Zwecke der Verfahrenssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 481
  • StV 2007, 177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
    Soweit von der Verteidigung darauf hingewiesen wird, dass in älteren Entscheidungen Tonaufzeichnungen ohne Zustimmung der Mitwirkenden als unzulässig angesehen wurden (BGHSt 19, 193, 194; 34, 39; OLG Schleswig, NStZ 1992, 399, 400; vgl. auch MDR 1968, 729; anders jetzt allerdings Wickern in: Löwe-Rosenberg, aaO., § 169 GVG Rdn. 47 mit Blick auf die inzwischen eingeführten §§ 58a, 168e und 247a Satz 4 StPO ), ist darauf hinzuweisen, dass jenen Entscheidungen vergleichbare Fälle nicht zugrunde lagen.

    So ging es etwa in dem Urteil BGHSt 34, 39 um eine beabsichtigte Beweismittelverwertung gegen den dortigen Angeklagten und bei der Entscheidung des OLG Schleswig, aaO., um einen Fall, wo die Zeugenaussagen einem Sachverständigen "zur Überprüfung von Wahrnehmungs- und Wiedergabefehlern" vorgespielt werden sollten.

  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63

    Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung -

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
    Soweit von der Verteidigung darauf hingewiesen wird, dass in älteren Entscheidungen Tonaufzeichnungen ohne Zustimmung der Mitwirkenden als unzulässig angesehen wurden (BGHSt 19, 193, 194; 34, 39; OLG Schleswig, NStZ 1992, 399, 400; vgl. auch MDR 1968, 729; anders jetzt allerdings Wickern in: Löwe-Rosenberg, aaO., § 169 GVG Rdn. 47 mit Blick auf die inzwischen eingeführten §§ 58a, 168e und 247a Satz 4 StPO ), ist darauf hinzuweisen, dass jenen Entscheidungen vergleichbare Fälle nicht zugrunde lagen.

    Für den modernen Menschen ist die Begegnung mit technischen Gerätschaften etwas Vertrautes und Gewohntes geworden (so schon BGHSt 19, 193, 195).

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
    Dieser zugunsten der inhaftierten Angeklagten bestehenden Interessenlage müssen sich nicht nur die Verteidiger als Organe der Rechtspflege (BVerfGE 39, 156, 165), sondern auch die Zeugen, die im Rahmen ihrer staatsbürgerlichen Pflichten zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung angehalten sind (Meyer-Goßner, aaO., Rdn. 5 vor § 48 StPO ), in ihren Persönlichkeitsrechten unterordnen.
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
    Das Gebot, in angemessener Zeit zu verhandeln, ergibt sich nicht allein aus Art. 6 Abs. 1 MRK und aus der allgemeinen Fürsorgepflicht (BGHSt 26, 1,4), sondern in Haftsachen zusätzlich und verstärkt aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz MRK sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE 20, 45 ).
  • OLG Schleswig, 06.05.1992 - 2 Ws 128/92

    Tonbandaufnahme; Hauptverhandlung ; Persönlichkeitsrecht; Wille des Zeugen ;

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
    Soweit von der Verteidigung darauf hingewiesen wird, dass in älteren Entscheidungen Tonaufzeichnungen ohne Zustimmung der Mitwirkenden als unzulässig angesehen wurden (BGHSt 19, 193, 194; 34, 39; OLG Schleswig, NStZ 1992, 399, 400; vgl. auch MDR 1968, 729; anders jetzt allerdings Wickern in: Löwe-Rosenberg, aaO., § 169 GVG Rdn. 47 mit Blick auf die inzwischen eingeführten §§ 58a, 168e und 247a Satz 4 StPO ), ist darauf hinzuweisen, dass jenen Entscheidungen vergleichbare Fälle nicht zugrunde lagen.
  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74

    Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im

    Auszug aus OLG Bremen, 10.01.2007 - Ws 233/06
    Das Gebot, in angemessener Zeit zu verhandeln, ergibt sich nicht allein aus Art. 6 Abs. 1 MRK und aus der allgemeinen Fürsorgepflicht (BGHSt 26, 1,4), sondern in Haftsachen zusätzlich und verstärkt aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz MRK sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE 20, 45 ).
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